Allgemeine Geschäftsbedingungen

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ACTIVE ANTS GmbH

Stand: Dezember 2020

Artikel 1: Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot der Active Ants GmbH (im Folgenden: Active Ants) und für jeden Vertrag zwischen Active Ants und einer natürlichen oder juristischen Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, (im Folgenden: Kunde), auf den Active Ants die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen sind. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht im Verhältnis zwischen Active Ants und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

1.2 Allgemeine (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Vertrag zwischen den Parteien Anwendung finden.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Active Ants, für deren Ausführung Active Ants Dritte einschalten muss.

Artikel 2: Angebote

2.1 Durch die Abgabe eines Kostenvoranschlags, Preisangaben, Angabe von Lieferfristen oder ähnlichen Mitteilungen im Rahmen eines Angebots oder auf andere Weise stellen keinen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Vertrags dar und verpflichten Active Ants daher nicht zum Vertragsabschluss mit dem Kunden. 

2.2 Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge von Active Ants sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben wird oder eine Annahmefrist enthalten ist. Eine Annahme durch den Kunden kann nur ohne Änderungen des Angebots erfolgen. Ein Angebot gilt als abgelehnt, sofern es nicht innerhalb eines Monats angenommen wurde.  

2.3 Sofern ein freibleibendes Angebot von Active Ants von dem Kunden angenommen wird, ist Active Ants berechtigt, das Angebot innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Annahme abzulehnen. 

2.4 Active Ants kann nicht an seine Angebote gebunden werden, wenn es für den Kunden deutlich ist oder sein muss, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält.

Artikel 3: Preise

3.1 Alle Preise werden in Euro sowie exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) und staatlichen Abgaben angegeben, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.  

3.2 Der von Active Ants für die auszuführende Leistung angegebene Preis bezieht sich ausschließlich auf die Leistung gemäß den vereinbarten Spezifikationen.

3.3 Im Falle einer periodischen Zahlungsverpflichtung des Kunden ist Active Ants berechtigt, die geltenden Preise und Gebühren innerhalb eines Zeitraums von mindestens drei Monaten schriftlich anzupassen. Wenn der Kunde einer solchen Anpassung nicht zustimmt, ist er berechtigt, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Anpassung mit Wirkung ab dem Datum, an dem die Preisanpassung in Kraft treten würde, zu kündigen.

3.4 Bei zusammengesetzten Angeboten ist Active Ants nicht verpflichtet, einen Teil der Gesamtleistung zu dem für diesen betreffenden Teil im Angebot angegebenen Betrag oder zu einem proportionalen Teil des für die Gesamtleistung angegebenen Preises zu liefern.

3.5 Active Ants behält sich das Recht vor, alle Preise und Gebühren anzupassen. Active Ants ist ebenfalls berechtigt, die Preise periodisch gemäß dem NEA-Index anzupassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Preiserhöhungen aufgrund des NEA-Index nicht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrags berechtigen. Die Preiserhöhungen und die Indexierung sind integraler Bestandteil des vereinbarten Preises.

Artikel 4: Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern nicht anders vereinbart ist, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, ohne dass der Kunde sich auf einen Rabatt oder Zahlungsaufschub berufen kann. Eine Möglichkeit zur Aufrechnung besteht nur, sofern mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung oder mit einer Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis aufgerechnet wird. Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung gerät der Kunde in Verzug, ohne dass Active Ants zur Mahnung verpflichtet ist.

4.2 Sollte der Kunde mit der Rechnung ganz oder teilweise nicht einverstanden sein, hat er dies Active Ants innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich und unter Angabe der Gründe mitteilen. Die Beschwerde über eine Rechnung (oder eines Teils der Rechnung) setzt die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.

4.3 Im Falle einer vereinbarten Teillieferung ist Active Ants berechtigt, nach Lieferung des ersten Teils zusätzlich zur Zahlung dieses Teils die Zahlung der für die gesamte Lieferung entstandenen Kosten zu verlangen.

4.4 Der Kunde hat jederzeit und unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen auf erstes Ersuchen von Active Ants eine Sicherheit für die Zahlung der Beträge zu leisten, die gemäß des Vertrags an Active Ants zu zahlen sind. Die angebotene Sicherheit muss so beschaffen sein, dass die Forderung inkl. aller darauf anfallenden Zinsen und Kosten ausreichend gedeckt ist und dass Active Ants ohne Schwierigkeiten darauf zugreifen kann. Jede Sicherheit, die zu einem späteren Zeitpunkt unzureichend wird, muss auf erstes Auffordern durch Active Ants erhöht werden, um hinreichende Sicherheit zu bieten.

4.5 Active Ants ist berechtigt, für die zu verrichtenden Tätigkeiten von dem Kunden einen Vorschuss zu verlangen und ist erst zu weiteren Leistungen verpflichtet, nachdem der Kunde diesen Vorschuss geleistet hat.

4.6 Zahlt der Kunde nicht fristgerecht im Sinne des Absatzes 1 dieses Artikels, so schuldet er wegen der verspäteten Zahlung des von ihm geschuldeten Betrages ab Rechnungsdatum die gesetzlichen Verzugszinsen, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf.

4.7 Bei Zahlungsverzug im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels gehen die Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Beitreibung der Forderung zu Lasten des Kunden.

4.8 Unabhängig von einer eventuell angegebenen Zweckbestimmung werden Zahlungen zunächst auf fällige Zinsen und Kosten und dann auf den ältesten offenen  Rechnungsbetrag angerechnet.

4.9 Active Ants ist jederzeit berechtigt, offene Rechnungsbeträge bzw. andere fällige Zahlungsforderungen gegen den Kunden mit Gegenforderungen des Kunden gegen Active Ants zu verrechnen.

Artikel 5: Vertrauliche Daten und Datenschutz

5.1 Sowohl der Kunde als auch Active Ants stellen sicher, dass alle von der jeweils anderen Partei empfangenen Informationen, von denen bekannt ist oder redlicherweise bekannt sein sollte, dass sie vertraulicher Art sind, geheim bleiben. Dies gilt nicht, wenn und soweit eine gesetzliche Verpflichtung die Offenlegung dieser Informationen erfordert. Die Partei, die vertrauliche Informationen empfängt, darf diese ausschließlich für den Zweck verwenden, für den die betreffenden Informationen zur Verfügung gestellt wurden. Informationen gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn sie von einer der Parteien als vertraulich bezeichnet worden sind.

5.2 Der Kunde stellt Active Ants von Ansprüchen von Personen frei, deren personenbezogene Daten im Rahmen einer Personenregistrierung durch den Kunden registriert wurden oder verarbeitet werden oder für die der Kunde anderweitig gesetzlich verantwortlich ist. 

Artikel 6: Pfandrecht, Eigentumsübergang, Vorbehalt von Rechten, Zurückbehaltungsrecht

6.1 Für alle Waren (im Folgenden: bewegliche Sachen), die im (bedingten) Eigentum des Kunden stehen und durch den Kunden in den Besitz und Herrschaftsbereich von Active Ants gelangen, räumt der Kunde Active Ants ein Pfandrecht an diesen beweglichen Sachen ein. Das Pfandrecht sichert alle bestehenden und künftigen, auch bedingte, Forderungen von Active Ants gegen den Kunden, die in Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Active Ants stehen.

6.2 Die Bestellung des Pfandrechts erfolgt durch die Übergabe der beweglichen Sachen an Active Ants.

6.3 Der Kunde versichert, keine Pfandrechte zugunsten einer anderen Partei als Active Ants an den beweglichen Sachen, die er an Active Ants übergibt, bestellt zu haben, und verpflichtet sich, nach Übergabe der beweglichen Sachen kein Pfandrecht zugunsten einer anderen Partei als Active Ants daran zu bestellen. 

6.4 Active Ants ist grundsätzlich zur Verwertung dieser beweglichen Sachen berechtigt, wenn der Kunde seine Verbindlichkeiten nach Fälligkeit trotz Mahnung, Nachfristsetzung und Androhung der Verwertung nicht erfüllt. Active Ants verpflichtet sich jedoch, die verpfändeten beweglichen Sachen nur dann zu verwerten, wenn der Kunde für zahlungsunfähig erklärt wurde, wenn ihm gerichtlich (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt wurde, wenn er sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder wenn gerichtlich festgestellt wurde, dass der Kunde in Verzug ist.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, Active Ants unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn eine dritte Partei ein Recht auf bzw. an eine(r) bewegliche(n) Sache, die gemäß Art. 6.1. einem Pfandrecht von Active Ants unterliegt, geltend macht.

6.6 Sofern ein Pfandrecht nicht bestellt werden kann, einigen sich die Parteien darauf, dass das Eigentum an den beweglichen Sachen von dem Kunden auf Active Ants übergeht, sobald die betreffenden beweglichen Sachen in den Besitz und Herrschaftsbereich von Active Ants gelangen, bis sämtliche  von dem Kunden geschuldeten Beträge für die gelieferten oder auszuliefernden Artikel oder die aufgrund des Vertrags ausgeführten oder auszuführenden Tätigkeiten, sowie alle anderen Beträge, die der Kunde, auch wegen Pflichtverletzungen bei der Zahlung, schuldet, vollständig an Active Ants bezahlt wurden.

6.7 Der Kunde ist verpflichtet, Active Ants unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn eine dritte Partei ein Recht auf oder an einer beweglichen Sache im Sinne des Artikel 6.6. geltend macht.

6.8 Rechte werden stets unter der Bedingung gewährt oder auf den Kunden übertragen, dass der Kunde die vereinbarten Kosten fristgerecht und in voller Höhe zahlt.

6.9 Active Ants kann die Waren, Produkte, Eigentumsrechte, Daten, Dokumente, Dateien und (Zwischen-)Ergebnisse der von Active Ants im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen ungeachtet eines Herausgabeanspruchs so lange zurückbehalten, bis der Kunde alle Active Ants geschuldeten Beträge bezahlt hat.

Artikel 7: Transport, Lagerung und Risiko

7.1 Die Art und Weise des Transports, des Versands, der Verpackung usw. wird von Active Ants bestimmt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Dies erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden, auch wenn die Transportkosten von Active Ants getragen werden und auch dann, wenn ein von Active Ants eingesetztes Lieferdienstunternehmen angibt, dass alle Transportschäden auf Kosten und Gefahr von Active Ants gehen. Hinsichtlich der Haftung von Active Ants für Schäden im Zusammenhang mit dem Transport gelten die Regelungen des Artikel 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

7.2 Active Ants ist nicht mit der Lagerung der zu liefernden Waren beauftragt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Erfolgt die Lagerung durch Active Ants, geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Kunden.

7.3 Die Kosten und die Gefahr der von Active Ants zu verarbeitenden und/oder zu liefernden Waren trägt der Kunde. Active Ants haftet daher nur gemäß Artikel 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schäden im Zusammenhang mit den eingelagerten Waren. In diesem Zusammenhang steht es dem Kunden frei, eine ordnungsgemäße Versicherung abzuschließen.

Artikel 8: Lieferfristen

8.1 Lieferfristen werden individuell bestimmt unter Berücksichtigung der jeweils spezifischen Lieferbedingungen, wie z. B. Bestimmungsort, Gewicht und  Versandmethode. Active Ants gerät hinsichtlich einer Lieferung erst in Verzug, nachdem der Kunde Active Ants schriftlich in Verzug gesetzt hat. Der Kunde hat Active Ants eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.

8.2 Die Verpflichtung von Active Ants zur Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist, unabhängig davon, ob es sich um eine feststehende Frist handelt oder nicht, erlischt, wenn der Kunde Änderungen an den Spezifikationen wünscht oder vornimmt.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vernünftigerweise notwendige und zumutbare Mitarbeit zu leisten, damit Active Ants fristgerecht liefern kann.

8.4 Falls der Kunde die Bestimmungen des Artikel 8.3 und die Bestimmungen des Artikel 4 Absatz 4 (d.h. die Stellung einer Sicherheit) nicht einhält, ist eine vereinbarte Lieferfrist nicht mehr bindend und der Kunde gerät in Verzug, ohne dass eine schriftliche Mahnung seitens Active Ants erforderlich ist. Active Ants ist in diesem Fall berechtigt, unbeschadet der Active Ants zustehenden gesetzlichen Rechte, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen, bis der Kunde dieses Versäumnis behoben hat. Danach wird Active Ants den Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist erfüllen.

Artikel 9: Rechte an geistigem Eigentum und Schutzrechte

9.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software, Datenbeständen, Hardware oder anderen Materialien wie Entwürfen und Dokumentationen sowie der zu deren Vorbereitung dienenden Materialien, die auf der Grundlage des Vertrags entwickelt oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich bei Active Ants, deren Lizenzgebern oder Zulieferern. Der Kunde erwirbt ausschließlich die Nutzungsrechte, die ihm durch diese Bedingungen und durch Gesetz ausdrücklich gewährt werden. Andere oder weitergehende Rechte des Kunden hinsichtlich der Vervielfältigung von Software, Webseiten, Datenbeständen oder anderen Materialien sind ausgeschlossen. Ein dem Kunden zustehendes Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und nicht an Dritte übertragbar.

9.2 Wenn Active Ants entgegen den Bestimmungen des Art. 9.1. bereit ist, sich zur Übertragung eines geistigen Eigentumsrechts oder anderer Schutzrechte zu verpflichten, kann eine solche Verpflichtung nur ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Wenn die Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbaren, dass geistige Eigentumsrechte oder Schutzrechte in Bezug auf Software, Datenbestände, Hardware oder andere Materialien, die speziell für den Kunden entwickelt wurden, auf den Kunden übertragen werden, so berührt dies nicht das Recht von Active Ants, die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Komponenten, Entwürfe, Dokumentationen, Werke, Programmiersprachen und dergleichen für andere Zwecke uneingeschränkt für sich selbst oder für Dritte zu nutzen und zu verwerten. Auch berührt eine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten oder Schutzrechten nicht das Recht von Active Ants, für sich oder Dritte Entwicklungen durchzuführen, die den für den Kunden vorgenommenen oder noch vorzunehmenden Entwicklungen ähnlich sind.

9.3 Der Kunde ist nicht befugt, Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Markenzeichen, Handelsnamen oder andere Rechte an geistigem Eigentum oder Schutzrechte aus der Software, den Webseiten, den Datenbeständen, der Hardware/Apparatur oder den Materialien zu entfernen oder zu ändern.

9.4 Active Ants ist befugt, technische Maßnahmen zum Schutz der Software oder hinsichtlich vereinbarter Beschränkungen während der Dauer des Nutzungsrechts der Software zu ergreifen. Der Kunde ist nicht befugt, solche technischen Maßnahmen zu entfernen oder sich diesen zu entziehen. Falls Schutzmaßnahmen dazu führen, dass der Kunde keine Reservekopie der Software anfertigen kann, wird Active Ants auf Anfrage eine Reservekopie zur Verfügung stellen.

9.5 Der Kunde darf eine Reservekopie der Software anfertigen, die ausschließlich zum Schutz gegen unfreiwilligen Besitzverlust oder Beschädigung genutzt werden darf, es sei denn, Active Ants hat dem Kunden eine Reservekopie der Software zur Verfügung gestellt. Die Installation der Reservekopie darf erst nach unfreiwilligem Besitzverlust oder einer Beschädigung erfolgen. Eine Reservekopie muss mit denselben Labels und Hinweisen auf Urheberrechte versehen sein, wie das ursprüngliche Exemplar (siehe 9.3.).

9.6 Unter Beachtung der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kunde zu Ausbesserungen von Fehlern der ihm zur Verfügung gestellten Software berechtigt, sofern dies für die geplante Verwendung der Software notwendig ist. Unter dem Begriff „Fehler“ in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden, dass die funktionellen oder technischen Spezifikationen, die von Active Ants schriftlich festgelegt wurden, im Wesentlichen nicht erfüllt werden und im Fall von kundenspezifisch angefertigter Software oder Webseiten, die Nichterfüllung von zwischen den Parteien schriftlich und ausdrücklich vereinbarten funktionellen oder technischen Spezifikationen. Ein Fehler liegt nur dann vor, wenn dieser nachprüfbar ist und vom Kunden nachgewiesen wird. Der Kunde ist verpflichtet, Fehler unverzüglich an Active Ants zu melden.  

9.7.a Der Kunde stellt Active Ants von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Kunden selbst entwickelte Software, Webseiten, Datenbestände, Hardware oder andere Materialien ein in Deutschland geltendes geistiges Eigentumsrecht oder ein anderes Schutzrecht des betreffenden Dritten verletzen, unter der Bedingung, dass Active Ants den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch und dessen Inhalt informiert und die Abwicklung der Angelegenheit, inklusive des eventuellen Abschlusses eines Vergleichs, vollständig oder teilweise dem Kunden überlässt.  

Zu diesem Zweck stellt der Kunde Active Ants die notwendigen Vollmachten und Informationen zur Verfügung und leistet die notwendige Mitarbeit, so dass Active Ants sich, falls nötig namens des Kunden, gegen diesen Anspruch verteidigen kann. Die Verpflichtung zur Freistellung von Ansprüchen Dritter gemäß Art. 9.7.a Satz 1 entfällt, wenn sich die behauptete Verletzung (i) auf Materialien bezieht, die der Kunde Active Ants zur Nutzung, Bearbeitung, Verarbeitung oder zum Einbau zur Verfügung gestellt hat, oder (ii) sich auf Änderungen bezieht, die der Kunde an der Software, Website, Datenbeständen, Hardware oder anderen Materialien vorgenommen hat oder durch Dritte hat vornehmen lassen.  

9.7.b Wenn rechtlich feststeht, dass die von Active Ants selbstentwickelte(n) Software, Webseiten, Datenbestände, Hardware oder andere Materialien ein geistiges Eigentumsrecht oder Schutzrecht eines Dritten verletzen, oder wenn nach Ansicht von Active Ants ein begründeter Verdacht besteht, dass eine solche Verletzung eintritt, wird Active Ants, wenn möglich, sicherstellen, dass der Kunde die gelieferte(n) oder funktionell gleichwertige andere Software, Webseiten, Datenbestände, Apparatur oder die anderen betroffenen Materialien weiter verwenden kann, zum Beispiel durch Veränderung der Komponenten, die die Rechtsverletzung erzeugen oder durch Erwerb eines Nutzungsrechts zugunsten des Kunden.

9.7.c Falls Active Ants nach eigenem abschließenden Urteil nicht oder nicht anders als durch für Active Ants unzumutbarer finanziell belastender Weise dafür sorgen kann, dass der Kunde das Gelieferte ungestört weiternutzen kann, wird Active Ants das Gelieferte gegen Kreditierung der Anschaffungskosten unter Abzug einer angemessenen Nutzungsvergütung zurücknehmen. Active Ants wird eine diesbezügliche Entscheidung nach Rücksprache mit dem Kunden treffen.  

9.7.d Für jede weitere oder darüber hinausgehende Haftung oder Verpflichtung zur Schadlosstellung von Active Ants wegen Verletzung von geistigen Eigentumsrechten oder Schutzrechten Dritter gelten die Bestimmungen des Artikel 13. Dies gilt auch für die Haftung und Verpflichtung zur Schadlosstellung von Active Ants für Verletzungen, die durch die Nutzung der gelieferten Software, Webseiten, Datenbeständen, Apparatur und/oder Materialien (i) in einer nicht durch Active Ants modifizierten Form, (ii) in Zusammenhang mit nicht von Active Ants gelieferten oder erteilten Sachen oder Software oder (iii) auf andere Weise als für die die Apparatur, Software, Webseiten, Datenbestände und/oder andere Materialien entwickelt wurden oder bestimmt sind.  

9.8 Der Kunde sichert zu, dass der Zurverfügungstellung von Apparatur, Software, für Webseiten bestimmtes Material, Datenbestände oder andere Materialien, inklusive Entwurfsmaterial zur Verwendung, Bearbeitung, Installation oder Einbau (z. B. in eine Website) keine Rechte Dritter aufgrund nationaler oder internationaler Gesetzgebung entgegenstehen. Der Kunde stellt Active Ants bezüglich jeglicher Maßnahme schadlos, die auf der Behauptung basiert, dass dieses Zurverfügungstellen, Nutzen, Bearbeiten, Installieren oder Einbauen ein Recht Dritter verletzt.

Artikel 10: Eigentum Produktionsmittel etc.

10.1 Alle von Active Ants angefertigten Sachen, beispielsweise Datenträger, Computersoftware, Datenbestände und Peripheriegeräte, bleiben Eigentum von Active Ants, auch wenn sie als separater Posten in dem Angebot oder auf der Rechnung aufgeführt sind.  

10.2 Active Ants ist nicht verpflichtet, die in Absatz 1 bezeichneten Sachen an den Kunden zu übertragen.  

10.3 Active Ants ist nicht verpflichtet, die in dem ersten Absatz dieses Artikels bezeichneten Sachen für den Kunden aufzubewahren. Falls Active Ants und der Kunde vereinbaren,  dass diese Sachen durch Active Ants aufbewahrt werden, erfolgt dies für eine maximale Dauer eines Jahres und ohne dass Active Ants für die Eignung zur erneuten Nutzung einsteht.  

Artikel 11: Vertragsaussetzung, Beendigung des Vertrags

11.1 Active Ants ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu beenden, falls:

  • der Kunde die vertraglichen Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht erfüllt;
  • Active Ants nach Vertragsschluss berechtigten Grund zur Annahme hat, dass der Kunde die Verpflichtungen nicht einhält;
  • der Kunde bei Vertragsschluss aufgefordert wird, Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu stellen und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist;
  • falls es durch die Verzögerung durch den Kunden Active Ants nicht länger zumutbar ist, dem Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen nachzukommen.  

11.2 Auch ist Active Ants berechtigt, den Vertrag zu beenden, falls Umstände eintreten, die eine Vertragserfüllung unmöglich machen oder falls Umstände dazu führen, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags von Active Ants vernünftigerweise nicht verlangt werden kann. 

11.3 Falls der Vertrag beendet wird, werden die Forderungen von Active Ants gegen den Kunden sofort fällig. Falls Active Ants die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche bestehen.

11.4 Falls Active Ants aufgrund der in Abs. 1 genannten Gründe mit der Vertragsaussetzung beginnt oder den Vertrag beendet, ist Active Ants nicht zum Ersatz der daraus dem Kunden entstehenden Schäden und Kosten verpflichtet.

11.5 Wenn der Grund der Vertragsbeendigung dem Kunden zuzurechnen ist, hat Active Ants Anspruch auf Entschädigung für den daraus folgenden Schaden, einschließlich direkter und indirekter Kosten.

11.6 Wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und diese Nichterfüllung die Beendigung des Vertrags rechtfertigt, ist Active Ants berechtigt, den Vertrag unmittelbar und mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne hierdurch zu Schadenersatz oder Schadlosstellung verpflichtet zu sein. Der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung von Schadenersatz oder zur Schadlosstellung verpflichtet.

11.7 Im Falle einer Geschäftsauflösung, eines gerichtlich gewährten Zahlungsaufschubs (bzw. der Beantragung eines solchen) oder einer Insolvenz, einer Pfändung - wenn und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten beendet wurde - beim Kunden oder eines anderen Umstandes, infolge dessen der Kunde nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, ist Active Ants berechtigt, den Vertrag unmittelbar und mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz oder zur Schadlosstellung gegenüber dem Kunden besteht. In diesem Fall sind die Forderungen von Active Ants gegen den Kunden sofort fällig und zahlbar.

11.8 Wenn der Kunde einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden die zur Auftragserfüllung bestellten oder zu diesem Zweck vorbereiteten Sachen, zuzüglich der Liefer- und Entsorgungskosten und der für die Ausführung des Auftrags reservierten Arbeitszeit, dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.

Artikel 12: Höhere Gewalt

12.1 Falls Active Ants aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird oder sich die Erfüllung aufgrund höherer Gewalt verzögert, wird Active Ants von der Verpflichtung zur Erfüllung bzw. fristgerechten Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen befreit, solange der Zustand der höheren Gewalt andauert, ohne sich diesbezüglich schadensersatzpflichtig zu machen. Active Ants wird den Kunden über den Eintritt eines Zustands der höheren Gewalt umgehend informieren. Dauert der Zustand der höheren Gewalt über einen Zeitraum von einem Monat an, so sind beide Parteien berechtigt, den  Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.

12.2 Als höhere Gewalt gelten Ereignisse oder Situationen, deren Eintritt auch durch Einhaltung äußerster, zumutbarer Sorgfalt durch Active Ants nicht abwendbar ist und von Active Ants nicht beeinflusst oder verhindert werden kann, unter anderem - aber nicht ausschließlich - Feuer, Arbeitskräftemangel, Streiks bei Active Ants oder bei Dritten, das Hacken eines Servers, externe Angriffe auf das IT-Netzwerk oder die Hosting-Umgebung, die Nichtverfügbarkeit eines Servers, Stagnation der Versorgung und/oder Behinderung des Warentransports und andere Hindernisse (sowohl außerhalb als auch innerhalb des Unternehmens), Krieg, Mobilisierung, Epidemien, Naturkatastrophen, Ein- oder Ausfuhrverbote, Energiemangel und Unruhen sowie alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von Active Ants schuldhaft herbeigeführt worden sind. 

12.3 Falls Active Ants zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt vertragliche Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder noch teilweise erfüllen kann, und der erfüllte bzw. noch erfüllbare Teil einen eigenständigen Wert hat, ist Active Ants berechtigt, den bereits erfüllten bzw. noch erfüllbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen.

Artikel 13: Haftung von Active Ants, Schadlosstellung

13.1 Active Ants haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Active Ants, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet Active Ants für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist von Active Ants, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Active Ants haftet darüber hinaus auch für leicht fahrlässige Verletzungen von Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind und auf die der Kunde vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten). Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung solcher für den Vertrag wesentlicher Pflichten haftet Active Ants jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet Active Ants im Übrigen nicht.

13.2 Soweit Active Ants eine Garantie oder ein Beschaffenheitsrisiko übernommen hat, haftet Active Ants in diesem Rahmen. Eine eventuelle Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13.3 Soweit die Haftung von Active Ants ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch soweit die Haftung für gesetzliche Vertreter, Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

13.4 Im Rahmen der unter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallenden Vertragsdurchführung von Active Ants, ist der Kunde für die Einhaltung aller anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften (z.B. in Bezug auf die Zahlung der Mehrwertsteuer) verantwortlich. Von dieser Verpflichtung umfasst ist zum Beispiel das Verbot, illegale Produkte wie Waffen, Drogen und andere gefährliche Güter sowie gefälschte Markenartikel an Active Ants zu liefern oder die Anlieferung durch illegale Arbeitskräfte durchführen zu lassen. Active Ants übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus einer solchen Nichteinhaltung durch den Kunden ergeben.

13.5 Mängel im Rahmen der Vertragserfüllung sind Active Ants vom Kunden möglichst vollständig und detailliert anzuzeigen. Der Kunde hat Active Ants zur Behebung der Mängel eine angemessene Frist zu setzen.

13.6 Schäden hat der Kunde Active Ants umgehend nach deren Entdeckung schriftlich zu melden. Schadensersatzansprüche verjähren 12 Monate nach ihrer Entstehung, es sei denn es handelt sich um unverjährbare Ansprüche oder Ansprüche aufgrund schuldhafter Körper- und Gesundheitsverletzungen sowie Ansprüche aufgrund grobfahrlässiger und vorsätzlich verursachter sonstiger Schäden.  

13.7 Unbeschadet und unter Beachtung der Bestimmungen gemäß 13.1 stellt der Kunde Active Ants von Ansprüchen Dritter frei, die sich auf den von Active Ants durchgeführten Vertrag beziehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, Active Ants die angemessenen Kosten für die Verteidigung gegen solche Ansprüche zu erstatten.

Artikel 14: Genehmigung zur Veröffentlichung der Kundendaten auf der Website

Durch das Einstellen/Veröffentlichen von Informationen und anderen Materials (einschließlich des Namens und Logos des Kunden) auf der Website (oder anderweitige Übermittlung an Active Ants) erteilt der Kunde automatisch eine Genehmigung an Active Ants zur Einstellung der Informationen und des Materials, u.a. Namen und Logo des Kunden, auf der Active Ants-Website.

Artikel 15: Vertragsausführung

15.1 Der Kunde trägt das Risiko von Missverständnissen in Bezug auf den Inhalt und die Ausführung des Vertrages, wenn diese durch Spezifikationen oder andere Mitteilungen, die Active Ants nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erhalten hat, durch den Kunden selbst, eine von dem Kunden zu diesem Zweck benannte Person oder durch technische Mittel wie Telefon, Computer und ähnliche Übertragungsmedien verursacht werden.

15.2 Active Ants führt die Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen aus, falls vorhanden in Übereinstimmung mit den mit dem Kunden schriftlich festgelegten Vereinbarungen und Verfahren. Sämtliche Dienstleistungen von Active Ants werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung erbracht, sofern und soweit Active Ants in dem schriftlichen Vertrag nicht ausdrücklich ein ausreichend bestimmtes Ergebnis/Werk zugesagt hat. Vereinbarungen über ein bestimmtes Service-Level sind schriftlich zu vereinbaren.

15.3 Falls vereinbart wurde, dass die Dienstleistung in verschiedenen Phasen stattfindet, ist Active Ants berechtigt, den Beginn der zu einer Phase gehörenden Dienstleistung zu verschieben, bis der Kunde die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.

15.4 Active Ants ist nur dann verpflichtet, den von dem Kunden bei der Erbringung der Dienstleistungen rechtzeitig erteilten und sinnvollen Anweisungen zu folgen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Active Ants ist nicht verpflichtet, Anweisungen zu befolgen, die den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Dienstleistungen ändern oder ergänzen; werden solche Anweisungen jedoch befolgt, richtet sich die Vergütung der betreffenden Tätigkeiten nach Artikel 16.

15.5 Wurde im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags vereinbart, dass die Leistung durch eine bestimmte Person erfolgen soll, so ist Active Ants jederzeit berechtigt, diese Person nach Rücksprache mit dem Kunden durch eine oder mehrere andere Personen mit den gleichen Qualifikationen zu ersetzen.

Artikel 16: Änderungen und Zusatzarbeiten

16.1 Hat Active Ants auf Ersuchen oder mit vorheriger Zustimmung des Kunden Tätigkeiten oder Leistungen ausgeführt, die nicht zum Inhalt oder Umfang der vereinbarten Leistungen gehören, so werden diese Tätigkeiten oder Leistungen von dem Kunden gemäß den üblichen Kostensätzen von Active Ants vergütet. Zusätzliche Arbeiten gelten auch dann als durchgeführt, wenn eine Systemanalyse, ein Entwurf oder eine Spezifikationen erweitert oder geändert wird. Active Ants ist nicht verpflichtet, einer solchen Aufforderung des Kunden nachzukommen und kann verlangen, dass diesbezüglich ein gesonderter schriftlicher Vertrag geschlossen wird.

16.2 Der Kunde ist sich bewusst, dass Tätigkeiten oder Leistungen im Sinne des ersten Absatzes dieses Artikels den vereinbarten oder erwarteten Zeitpunkt der Beendigung der Leistungserbringung und die gegenseitigen Verantwortlichkeiten des Kunden und von Active Ants beeinflussen können. Die Tatsache, dass während der Vertragsausführung (der Bedarf an) Zusatzarbeiten (entsteht) entstehen, berechtigt den Kunden nicht zur Auflösung oder Beendigung des Vertrags.

16.3 Soweit für die Erbringung von Dienstleistungen ein Festpreis vereinbart wurde, informiert Active Ants den Kunden auf Wunsch im Voraus schriftlich über die finanziellen Folgen von Zusatzarbeiten oder Zusatzleistungen.

Artikel 17: Abwerbeverbot

Während der Laufzeit des Vertrags und für einen Zeitraum von 6 Monaten nach dessen Beendigung ist es dem Kunden nicht gestattet, Mitarbeiter von Active Ants, die direkt oder indirekt an der Ausführung der Dienstleistungen und Arbeiten beteiligt sind oder waren, zu beschäftigen oder mit ihnen diesbezüglich zu verhandeln, es sei denn, dies erfolgt in Absprache mit Active Ants.

Artikel 18: Anwendbares Recht

18.1 Auf den Vertrag zwischen Active Ants und dem Kunden, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, sofern gesetzlich nicht etwas anderes vorgeschrieben ist.

18.2 Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht; CISG) wird ausgeschlossen. 

Artikel 19: Einsehbarkeit und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

19.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Website von Active Ants eingesehen und heruntergeladen werden.

19.2 Es gilt die zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses mit dem Kunden geltende Fassung, es sei denn, die Anwendbarkeit einer neueren Fassung ist mit dem Kunden vereinbart worden.